Tischlerei Adam Rank

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tischlerei Rank
Stand: 01.01.2025


1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen sowie Werk- und Dienstleistungen zwischen der Tischlerei Rank (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Diese AGB gelten nicht bei Vergaben nach der VOB/A oder VOL/A. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


2. Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot ab, kommt ein Vertrag erst mit entsprechender Bestätigung zustande.


3. Liefer- und Leistungsfristen / höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt, rechtmäßiger Streiks, unverschuldeten Unvermögens des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten oder aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Verzögerung.

Dauert die Verzögerung unangemessen lange, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr mit Anzeige der Leistungsbereitschaft auf den Auftraggeber über. Etwaige Lager- und Mehrkosten trägt der Auftraggeber.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wert der erbrachten Teilleistungen verlangt werden, sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.


6. Abnahme

Werkleistungen unterliegen der Abnahme.

Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber es nutzt oder nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme wesentliche Mängel in Textform rügt.


7. Gewährleistung und Mängelrechte

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für nicht bauwerksbezogene Leistungen ein Jahr.

Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme in Textform anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.


8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Unternehmer sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.

Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.


10. Wartungs-, Pflege- und Nutzungshinweise

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bauteile fachgerecht zu warten und geeignete klimatische Bedingungen sicherzustellen.

Unterlassene Wartung kann zu Funktionseinschränkungen führen, ohne dass hieraus Mängelansprüche entstehen.

Natürliche Abweichungen in Farbe, Struktur und Maß, insbesondere bei Massivholz, Furnieren oder Naturmaterialien, sind zulässig.


11. Urheber- und Eigentumsrechte

An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenanschlägen und Planungsunterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe oder Nutzung ohne Zustimmung ist unzulässig.


12. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGBs